16 VON 26 HAGENER WAHLBEZIRKEN MÜSSEN NEU ZUGESCHNITTEN WERDEN

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Ein Urteil des Verfassungsgerichts NRW zur Einteilung der Wahlbezirke für die Kommunalwahl am 13. September dieses Jahres sorgt auch in Hagen für Veränderungen. Im Wahlausschuss machte die Stadt deutlich, dass von 26 Wahlkreisen 16 neu zugeschnitten werden müssen, um den Anforderungen des Verfassungsgerichts zu entsprechen. Die Parteien haben jetzt bis zum 31. Januar Zeit, den Vorschlag der Stadt zu prüfen und eigene Vorschläge zu unterbreiten. Diese werden von der Verwaltung bis zum 12. Februar bewertet und die Neueinteilung der Wahlbezirke in zweiter Lesung am 19. Februar im Wahlausschuss beraten. Bis zum 29. Februar müssen laut Gesetz die Wahlbezirke feststehen. Im Wahlausschuss wies die Verwaltung darauf hin, dass diese Neuordnung sich auf jene Parteien auswirkt, die bereits Kandidaten für die Kommunalwahl aufgestellt haben. Denn erst nach offizieller Bekanntgabe der Wahlbezirke ist es möglich, dass die Parteien Bewerber für diese aufstellen.